Ford Ranger Adventure Days

VOM 08. - 10. JULI 2016 | HAMBURG

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
für die Ford Ranger Adventure Days
vom 08.07.2016 bis 10.07.2016 in Hamburg/Schleswig-Holstein

1. Veranstalter

Veranstalterin der Testreise ist die JAHR TOP SPECIAL VERLAG GmbH & Co. KG in Kooperation mit Ford und DMAX

2. Teilnahmebedingungen

Im Falle einer Teilnahme sind die von Ihnen anerkannten Teilnahmebindungen gesondert von dem von Ihnen anmeldeten weiteren Teammitglied gesondert zu akzeptieren.

Hiermit verpflichtet sich der/die Unterzeichner/in zusammen mit seinem Team (insgesamt zwei Personen) an der oben genannten Veranstaltung teilzunehmen sollte er im Auswahlverfahren (teilweise auch Losverfahren) als Teilnehmer ausgewählt werden. Sollte der/die Unterzeichner/in oder das weitere Teammitglied nicht an der Veranstaltung teilnehmen können und es dem Veranstalter sowie dem Unterzeichner nicht möglich sein einen Ersatzkandidaten zu finden so behält sich der Veranstalter neben der Forderung für entstandenen Kosten auch ggf. eine Schadensersatzforderung vor.

Der vorherige Absatz verliert durch eine Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter seine Wirksamkeit.

Die Veranstalterin haftet nicht etwaige Mängel und/oder Beschädigungen der zur Verfügung gestellten und nach Abschluss der Reise unentgeltlich übereigneten oder geliehenen Materialen und oder Dienstleistungen. Der/die Unterzeichner/in zusammen mit dem weiteren Teammitglied haben keinerlei Anspruch auf Schadenersatz und/oder Ersatzlieferung.

Hiermit erklärt der/die Unterzeichner/in als Teilnehmer/in gegenüber den o.g. Veranstaltern, für die Ford Ranger Adventure Days in jeder Hinsicht ausreichenden körperlichen Fitnesszustand aufzuweisen.

Der/die Unterzeichner/in ist in einem derartigen körperlichen Zustand, dass dieser keine eigene Gefährdung noch eine solche anderer Teilnehmer oder sonstiger Personen bedingt.

Der/die Unterzeichner/in erklärt, dass er/sie sich mit den Anforderungen, vor allem in körperlicher Hinsicht, vertraut gemacht hat.

Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und den durchführenden Personen vor Ort ist Folge zu leisten.

Bei einem Verstoß behält sich der Veranstalter einen Ausschluss des Teilnehmers und ggf. eine Schaden-ersatzforderung vor.

3. Haftungsbeschränkung und –ausschluss

a) Der/die Unterzeichner/in erklärt zu Gunsten der Veranstalterin und der sonstigen Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, dass er/sie auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teilnimmt und er/sie die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden trägt.

b) Der/die Unterzeichner/in erkennt an, dass die Veranstalterin keinerlei Haftung für Personen, Sach- und Vermögensschäden übernimmt. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalterin, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt sowie im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) Der/die Unterzeichner/in erklärt, dass er/sie überdies auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegen die anderen Teilnehmer verzichtet. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der begünstigten Person beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der begünstigten Person, beruhen.

d) Der/die Unterzeichner/in erkennt an, dass der Veranstalter im Krankheitsfall und/oder bei einem Unfall nicht verpflichtet ist eine etwaige Behandlung und/oder einen Rücktransport zu organisieren und die dadurch entstehende Kosten zu tragen.

e) Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Das gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

4. Veränderung und Absage der Veranstaltung

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder wegen behördlicher Anordnungen erforderliche Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder sie gegebenenfalls auch abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.

Im Übrigen haftet die Veranstalterin nur, soweit nicht ein Haftungsverzicht vereinbart wurde.

5. Foto und Filmaufnahmen während der Veranstaltung(en)

Mir ist bekannt, dass während der o.g. Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen stattfinden. Die daraus entstandenen Fotos und Filme werden in den Printobjekten des JAHR TOP SPECIAL VERLAG GmbH & Co. KG (in nachfolgenden JTSV genannt) und den zugehörigen Internetauftritten als Bildergalerie bzw. als Streaming-Video präsentiert und/oder auf Veranstaltungen (wie zum Beispiel Messen) vorgeführt wird. Gegebenfalls wird das Video auch auf einer DVD den Printobjekten des JTSV beigeklebt. Unter umständen werden die Aufnahmen auch im TV wiedergegeben.

Ich erkläre mich vor diesem Hintergrund damit einverstanden, dass mein Bildnis aufgenommen und vom JTSV sowie den teilnehmenden Firmen (Ford-Werke GmbH, Mindshare GmbH, Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG und DMAX) verbreitet wird wie vorstehend beschrieben. Ein Veröffentlichungsentgelt oder eine Lizenzgebühr steht mir nicht zu.